Juristische Spitzfindigkeiten: Stadtverwaltung will Bürgerbegehren nicht zulassen – weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Die Stadtverwaltung hat uns heute morgen mitgeteilt, dass sie unser Bürgerbegehren juristisch kippen wollen. Wir, das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ nehmen den Standpunkt der Leipziger Stadtverwaltung zur Kenntnis, nachdem das Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ juristisch nicht zulässig sei. Bei einem Gespräch auf Einladung des Ersten Bürgermeisters A. Müller wurden den Vertretern des Bürgerbegehrens die Gründe für den Verwaltungsstandpunkt mitgeteilt. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die von der Stadt Leipzig unter Berufung auf Äußerungen der Landesdirektion bzw. des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vorgebrachten Begründungen das Resultat einer ergebnisorientierten juristischen Bewertung sind. Um es klar zu formulieren: Diese Begründungen leuchten uns nicht ein.

Allein schon die Tatsache, dass die juristische Prüfung über drei Monate gedauert hat zeigt, dass es einigen Aufwands bedurfte, um Begründungen für die vermeintliche juristische Unzulässigkeit zu formulieren. Offenbar wurde lange danach gesucht, welche juristischen Gedankengänge für eine Ablehnung des Bürgerbegehrens in diesem Stadium herhalten könnten. Außerdem gab es bereits ganz am Beginn der Unterschriftensammlung auf unsere Anfrage hin Signale von Rechtsamt und Landesdirektion, denen wir grundlegende Bedenken nicht entnehmen konnten. Wir müssen in dieser Verfahrensweise und Bewertung die Absicht erkennen, das Bürgerbegehren auf juristischem Weg auszuhebeln. Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf: Die Fragestellung scheint für die Stadtverwaltung, aber auch für die Landesdirektion und die Staatsregierung allzu unbequem zu sein. Dabei wird nebenbei die politische Meinungsäußerung von über 26.000 Unterzeichnenden ignoriert. Eine Ablehnung des Bürgerentscheides im Stadtrat, mit der nun gerechnet werden muß, werden wir nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. Nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Standpunktes der Verwaltung (bzw. des Standpunktes des SMI) werden wir über die notwendigen Schritte beraten, um den Bürgerentscheid notfalls vor Gericht zu erstreiten.

Das Bekenntnis der Verwaltungsspitze, sich dem Ansinnen des Bürgerbegehrens „verbunden“ zu fühlen und auf eine Selbstbindung von Verkaufsentscheidungen an Gemeinwohlinteressen hinzuwirken, zeigt immerhin, dass die Auffassungen der Bürgerinnen und Bürger zumindest vernommen worden sind. Bleibt abzuwarten, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt. (Hier der Verweis auf einen LVZ Artikel vom 09.11.13 und einen Artikel in der L-IZ vom 8.11.2013)

In den vorangegangenen Monaten hatten mehr als 26.000 Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren unterschrieben. Das Ziel unserer Initiative ist es zukünftig Privatisierungen städtischen Eigentums erheblich zu erschweren. Nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid dürfte der Stadtrat in Zukunft jegliche Privatisierungen nur noch im Ausnahmefall beschließen, nämlich dann wenn es eine Zweidrittel-Mehrheit gibt. Bereits 2008 hatten die Leipzigerinnen und Leipziger in einem Bürgerentscheid die von CDU, SPD und FDP geplante Privatisierung der kommunalen Stadtwerke verhindert. Damals sprachen sich fast 90 Prozent für den Erhalt aus.

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Hier die aktuell gültige Sächsische Gemeindeordnung.

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Buergerbegehren in Leipzig gegen Privatisierung

7 Antworten

  1. Wo steht die Bankverbindung? Ich spende sofort 50 Euro zur Unterstützung der drohenden juristischen Auseinandersetzung!
    Beste Gruesse!
    Jens

  2. Hallo Jens,
    die Bankverbindung fürs Bürgerbegehren ist jene hier:
    https://privatisierungsbremse.wordpress.com/spenden/
    Danke + beste Grüße,
    Mike

  3. Überwiesen.
    Liebe Leute, bitte spendet auch! Mit dieser miesen Masche dürfen die politisch Verantwortlichen nicht durchkommen.

  4. In einer Demokratie wäre so etwas schlichtweg nicht möglich. Nun bleibt abzuwarten ob ähnlich wie die Verwaltung auch die Justiz in Sachsen so stark durchsetzt ist, dass sie Bürgers Willen abschmettern. Es gibt leider praktisch keine Gewaltenteilung in der BRD.

  5. […] 08.11. Blogbeitrag von Mike Nagler „Juristische Spitzfindigkeiten: Stadtverwaltung will Bürgerbegehren nicht zulassen – weil nicht… […]

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